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Aktuelle Beiträge der Stadtratsfraktion Zwönitz

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Zwönitz,

das geplante Windparkprojekt entlang der Straße zwischen Niederzwönitz und Brünlos bewegt viele von uns sehr stark. Zur Einwohnerversammlung am 26.10.2023 wurde das Projekt vorgestellt am. Der bis auf dem letzen Platz gefüllte Veranstaltungssaal zeugte von dem großen Interesse der Bürgerinnen und Bürgen an diesem Vorhaben. Insgesamt neun Windräder mit einer Höhe von 261 Metern greifen massiv ins Landschaftsbild ein und erzeugen bei vielen in der Nähe des Plangebietes wohnenden Bürgern die absolut verständliche Befürchtung, dass ihre Lebensqualität durch den Windpark deutlich eingeschränkt wird.

Stephan Wappler (Fraktionsvorsitzender Zwönitz)

Durch die Annahme der Einladung des Gewerbevereins durch den Ministerpräsidenten und den sächsischen Polizeipräsidenten am 21. Mai in der Brauerei, ist der Maximum der Aufmerksamkeit gegen die Corona-Politik aus Zwönitzer Sicht erreicht worden. Alle weiteren Spaziergänge schaden nur noch dem Image der Stadt Zwönitz und werden von anderen Interessensgruppen für Ihre Ziele genutzt. Zwönitz stellt da nur die Plattform für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Der Ministerpräsident und der Polizeipräsident haben sich den Fragen und Positionen der Anwesenden in der Brauerei mehr als 2 Stunden gestellt. Es wurden 3 Bereiche adressiert:

Der Zwönitzer Stadtrat steht weiterhin zu seiner Stellungnahme vom 7. Mai. Doch leider wurde diese zu wenig gelesen und in vielerlei Richtung verzerrt medial benutzt. Die Kernbotschaften, wie Verständnis für die Belange der Zwönitzer Bevölkerung, Abgrenzung gegenüber radikalisierenden Randgruppen, ein friedliches Miteinander und legale Wege, die Meinung zu äußern, sind weiterhin aktuell.

Da die momentane Inzidenz nun legale Versammlungen mit bis zu 200 Teilnehmern zulässt, haben Zwönitzer Unternehmer für den morgigen Montagabend vor der Stadtinformation eine solche Versammlung angemeldet und mich als Bürgermeister gebeten, dort einen Redebeitrag zu leisten. Ich habe dies zugesagt, da es das ureigenste Anliegen des Stadtrates ist, mit den Bürgern, Unternehmern, Vereinen und Organisationen im Gespräch zu bleiben, ohne dabei gegen aktuelle Gesetze und Verordnungen zu verstoßen. Bei der aktuell legalen Versammlungsgröße

Bild von kues1 auf Freepik

Wir als CDU-Fraktion distanzieren uns von jeglicher Gewalt und insbesondere auch gegen Polizisten. Wir bedauern, dass es zu Verletzten gekommen ist und wünschen den Betroffenen gute Besserung. Weiterhin distanzieren wir uns von den gewaltbereiten Personengruppen und haben unser Statement auch bewusst an die friedlichen Zwönitzer Bürger adressiert. Wir fordern die Zwönitzer Bürger auf, ihren Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen, ausschließlich durch Nutzung legaler Protestmöglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. Von alle anderen Teilnehmern der Montagsdemonstrationen fordern wir die Beendigung der Gewaltspirale.

Stephan Wappler

Fraktionsvorsitzender
Stadtratssitzung Zwönitz

Nachdem das Polizeirevier Stollberg ohne das Wissen von Bürgermeister Wolfgang Triebert und der Stadtverwaltung bereits für den 26. April eine Hundertschaft der Sächsischen Bereitschaftspolizei für den sogenannten Montagsspaziergang angefordert hatte, glich unser Marktplatz auch in der Folgewoche wieder für einige Stunden einem Hochsicherheitstrakt. Der Grund waren verschiedene Aufrufe in den sozialen Netzwerken, sich am Montagsspaziergang auch in Zwönitz zu beteiligen.

Auf der einen Seite steht der teilweise verständliche Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger über die von Bund und Land beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte. Die andere Seite beleuchtete die Polizei über Lautsprecherdurchsagen. Aufgrund der hohen Inzidenzen von 342 im Erzgebirgskreis und 520! in Zwönitz (Stand jeweils 3. Mai 2021) seien angemeldete Demonstrationen nach gültigem Recht nur mit maximal zehn Personen zulässig. Für Zwönitz sei jedoch keine Demonstration angemeldet. Da sich trotzdem viele Personen auf dem Marktplatz aufhielten und einige davon Transparente tragen und Sprüche skandieren, läge somit eine widerrechtliche Versammlung vor, die von der Polizei mit Feststellung der Personalien und Verhängung von Bußgeldern geahndet werden müsse.

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