Der Zwönitzer Stadtrat steht weiterhin zu seiner Stellungnahme vom 7. Mai. Doch leider wurde diese zu wenig gelesen und in vielerlei Richtung verzerrt medial benutzt. Die Kernbotschaften, wie Verständnis für die Belange der Zwönitzer Bevölkerung, Abgrenzung gegenüber radikalisierenden Randgruppen, ein friedliches Miteinander und legale Wege, die Meinung zu äußern, sind weiterhin aktuell.
Da die momentane Inzidenz nun legale Versammlungen mit bis zu 200 Teilnehmern zulässt, haben Zwönitzer Unternehmer für den morgigen Montagabend vor der Stadtinformation eine solche Versammlung angemeldet und mich als Bürgermeister gebeten, dort einen Redebeitrag zu leisten. Ich habe dies zugesagt, da es das ureigenste Anliegen des Stadtrates ist, mit den Bürgern, Unternehmern, Vereinen und Organisationen im Gespräch zu bleiben, ohne dabei gegen aktuelle Gesetze und Verordnungen zu verstoßen. Bei der aktuell legalen Versammlungsgröße
sind keine „Spaziergänge“ mehr notwendig, wo die Teilnehmer zum einen Unbeteiligte gefährden, indem sie bewusst auf nicht gesperrten, stark befahrenen Straßen laufen und zum anderen genau jene radikalen Randgruppen anziehen, von denen sich der Stadtrat gerade abgrenzt.
Umso befremdlicher wirkt deshalb ein aktueller Aufruf der anonym agierenden Zwönitzer Gemeindeversammlung zur „gemeinsamen körperlichen Ertüchtigung“ mit Treffpunkt auf dem Zwönitzer Markt. Da es keinen offiziellen Organisator gibt, wird auch niemand dafür sorgen, dass dieser „Spaziergang“ legal bleibt. Und deshalb distanziert sich der Stadtrat hiervon mit Nachdruck.