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Aktuelle Beiträge der Stadtratsfraktion Elterlein

Betrachte ich den Antrag näher, kommen mir erste Zweifel.

Kolumne 2020 07 Kind

Betreuungsbeihilfe im Stadtrat abgelehnt

In der letzten Stadtratssitzung wurde unter anderem seitens der AfD-Fraktion ein Antrag gestellt, eine Betreuungsbeihilfe von € 150,00 pro Monat und Kind im Alter bis zum vollendeten 4. Schuljahr zu zahlen, wenn Eltern ihre Kinder weder in einer Kindestageseinrichtung noch in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen.

Wie bereits aus der Überschrift ersichtlich, wurde diese Beschlussvorlage E/025/2020 im Stadtrat in der Stadtratssitzung am 18.05.2020 von den anwesenden Stadträten mehrheitlich abgelehnt.

Aber warum wurde der Antrag abgelehnt?

Ich greife hier ein Thema auf, was sicher kontrovers diskutiert werden kann und politisch motiviert ist.

Auf den ersten Blick scheint es die vernünftigste Sache der Welt zu sein, junge Familien zu unterstützen. Kinder sind das Wertvollste, was wir haben und natürlich gebührt denjenigen Familien, die sich für Kinder entscheiden höchster Respekt.

Betrachte ich den Antrag näher, kommen mir erste Zweifel.

Warum sollte gerade Elterlein etwas freiwillig tun, was andere Kommunen nicht tun? Und wenn Betreuungsbeihilfe gezahlt würde, sollte es nicht Ländersache sein oder bundesweit vereinbart werden?

Schaue ich in den sächsischen Koalitionsvertrag, dann stelle ich fest, dass der politische Wille unserer Landesregierung in eine ganz andere Richtung geht, nämlich die Kita-Beitrage freizustellen, um damit zu ermöglichen, dass alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern, die Kita besuchen können.  

Und warum sollten wir dann etwas fördern, was dieser Entwicklung entgegensteht?

Noch etwas tiefer betrachtet, geht es doch hier um zwei Familienbilder, die zur Entscheidung stehen:

-  Das traditionelle Modell, wo der Mann arbeitet und die Frau zu Hause ist und Kinder versorgt und

- das moderne mehrheitlich zum Einsatz kommende Modell, wo zwei Elternteile sich gleichberechtigt oder ein Alleinerziehender/eine Alleinerziehende sich um alle Dinge der Haushaltführung und Kindererziehung kümmern.

Was die Menschen mehrheitlich wollen, ist für mich persönlich klar. Es ist die moderne Lesart von Familie, wo auch Frauen sich beruflich etablieren und entwickeln möchten und können.

Es sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass es für bedürftige Familien mit Kindern bereits heute eine Landesförderung gibt. Landeserziehungsgeld kann nach Beantragung gewährt werden.

Ein anderer Aspekt, warum der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden konnte ist schlicht die Finanzierbarkeit. Es wären finanzielle Mittel aufzubringen, die jährlich zu zahlen sind. Diese Gelder wären aus Einnahmen zu decken, die dann an anderer Stelle fehlen würden. Wie sich die Aufwände entwickeln werden, ist zudem nicht absehbar.

Dafür Steuern oder Beiträge zu erhöhen ist nicht akzeptabel und den Bürgerinnen und Bürgern, wie ich meine, schwer vermittelbar. Als Stadt haben wir den Pflichtaufgaben gegenüber den freiwilligen Leistungen Vorrang einzuräumen und wenn wir freiwillig leisten, dann sollte das für alle Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert erbringen. Im besten Fall sollte die Stadt davon profitieren.

Rein rechtlich sei dazu noch gesagt:

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: „… Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne dass dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöste. …“

Damit wird klar, dass auf Auszahlung von Betreuungsgeld direkt an die Familien kein Rechtsanspruch besteht.

Ich hoffe, dass aus diesen Überlegungen heraus klar wird, warum die Mehrheit des Stadtrates diesen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt hat.

Ich grüße Sie mit folgendem Zitat aus der Bibel (Prediger 4,12): „Einer mag überwältigt werden, aber zwei können widerstehen, und eine dreifache Schnur reißt nicht leicht entzwei.“>

 

Glück Auf!

Hans-Jürgen Wolf

Stadtrat CDU-Fraktion                                                                                    Elterlein, Juni 2020

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