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Aktuelle Beiträge der Stadtratsfraktion Elterlein

Einsatzgelder an die Feuerwehr auszahlen

Feuerwehrmann2 rund

Ein intensiv diskutierter Tagesordnungspunkt zur Stadtratssitzung am 27. April 2020 war die Auszahlung der Einsatzgelder an die Feuerwehr für die Jahre 2018 und 2019.

Was sind Einsatzgelder?

Bei der Feuerwehr wird im Wesentlichen zwischen dem Einsatzfall "Feuerlöschen" und der "Technischen Hilfeleistung" (z.B. bei Unfällen, Ölspuren, umgestürzte Bäume etc.) unterschieden. Das Löschen von Feuern erfolgt im Freistaat Sachsen, ohne, dass die dafür angefallenen Aufwendungen an den Verursacher weiterberechnet werden.

Einsatzgelder sind Einnahmen, die unsere Stadt erhält, wenn unsere Feuerwehr zu einem technischen Einsatz gerufen wurde. Die Höhe ist deswegen nicht planbar. Bei den technischen Hilfeleistungen werden die Personal- und Sachkosten, die durch den Einsatz entstanden sind, an den Verursacher weiterberechnet. Bei der Berechnung der Personalkosten wird die für den Einsatz benötigte Zeit der tatsächlich am Einsatz beteiligten Kameraden zugrunde gelegt. Deswegen werden diese Personalkosten umgangssprachlich als "Einsatzgelder" bezeichnet.

Von 2009 bis 2017 wurden diese Gelder von der Stadt Elterlein als freiwillige Leistung an die Feuerwehr weitergereicht. Initiiert hat dieses Vorgehen Altbürgermeister Karl Weinhold. Die aktiven Kameradinnen und Kameraden sollten damit eine Wertschätzung für ihre verantwortungsvolle und ehrenamtliche Tätigkeit erhalten.

Für die Jahre 2018 und 2019 kamen die Einsatzgelder der Feuerwehr jedoch noch nicht zur Auszahlung. Für 2018 hätte dies bereits in 2019 erfolgen können. Warum es nicht dazu kam, wissen wir nicht.

Deshalb ist ein Tagesordnungspunkt der kommenden Stadtratssitzung die Entscheidung, ob und wann die Einsatzgelder für 2018 und 2019 an die Feuerwehr ausgezahlt werden sollen.

Die CDU-Fraktion spricht sich ausdrücklich für die zügige Auszahlung dieser Gelder an die Feuerwehr aus und wird einem dahingehenden Beschlussvorschlag zustimmen.

Unsere Feuerwehrleute leisten eine überaus wichtige und aufopferungsvolle Arbeit, die wir sehr schätzen und für die wir sehr dankbar sind. Im Einsatzfall sind sie unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit bereit, zu helfen und für andere Leute da zu sein. Auch Schulungen, Fortbildungen und Feuerwehrübungen werden neben Beruf und Familie getätigt. Sie stehen in ihrer Freizeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Deshalb stellt sich für uns die Frage:

Warum sollte die Stadt die durch die Feuerwehr im ehrenamtlichen Einsatz "erwirtschafteten" Gelder dem Gesamthaushalt und nicht der Feuerwehr zuführen?

Die Kameradinnen und Kameraden haben aus unserer Sicht diese Einsatzgelder zu erhalten und das ohne Wenn und Aber!

Für die Zukunft wünschen wir uns, dass die Weitergabe der Einsatzgelder an die Feuerwehr in einer Satzung fixiert wird. Somit würde die Zahlung verbindlich im Ortsrecht verankert. Für die Beteiligten besteht dann Klarheit und die Rechte und Pflichten sind für alle Seiten definiert. Die Feuerwehr erhält dadurch den Anspruch auf Zahlung der Einsatzgelder und gleichermaßen leitet sich für die Stadt die Verpflichtung ab, diese Mittel auch tatsächlich auszuzahlen.

Das wäre aus unserer Sicht ein vernünftiger Weg für eine weitere erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Stadt. Und dies ist letztlich die Basis für den Erhalt einer leistungs- und einsatzfähigen Feuerwehr.

Glück Auf!

CDU-Fraktion

Elterlein, Mai 2020

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